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Fotowettbewerb

Aufruf zum „Aufspüren und Schießen“
Anlässlich unserer Jubiläumsfeier zum 80jährigen Bestehen unseres Geländes haben wir den zweiten Teil der Fotogalerie mit Fotos aus acht Jahrzehnten zu unterschiedlichen Themenkomplexen unseres Geländelebens eröffnet.
Mit dem zweiten Teil aber sind zwei Komplexe schon wieder ins Archiv gewandert, die überschrieben waren:

Tierisch schönes Gelände und
Tierisch schönes Gelände,

mit dem Hinweis, dass wir 2009 zu diesen beiden Themen alle Sportfreunde einladen, mit eigenen Fotos zur Gestaltung beizutragen.

Aufspüren heißt, aus dem eigenen alten Fundus Fotos zu beiden Komplexen herauszusuchen und Schießen, die Kamera stets schussbereit zu haben für tolle Schnappschüsse bzw. geplante Pirschgänge.
Es ist einerseits viel Zeit vorhanden, andererseits wiederum auch nicht, denn wenn wir uns lange an den Pirschergebnissen erfreuen wollen, sollte die Ausstellung der besten Fotos etwa Mitte Juli hängen, was bedeutet, dass der Redaktionsschluss auf den 30. Juni 2009 festgelegt wird.

Wie sind nun die Bedingungen?

1. Es sind ausschließlich Fotos zugelassen, die auf unserem Gelände geschossen wurden
Erläuterung: wenn auf einem der gelieferten Fotos beispielsweise eine Fichtennadel zu erkennen ist, kann es nicht von unserem Gelände sein.

2. Tiere müssen Geländetiere sein und im Wald heimisch
Erläuterung: an der Leine geführte Zierhasen und (-karnickel), Papageien und Hamster gehen nicht in die Wertung und Hängung, es sei denn sie werden ausgewildert und haben sich frei lebend erfolgreich durch den harten Winter 2008/2009 geschlagen.

3. Paparazzifotos werden nicht zugelassen
Erläuterung: Ein Foto von einer Ameisenkönigin, das nur dadurch zustande kommen konnte, dass ihr Heim, der Ameisenhaufen zerstört wurde.

4. Fiktive Köder, also solche, die nicht wirklich dem Fotoobjekt überlassen werden, sind erlaubt, ebenso imitierte Brunftschreie.
Erläuterung: z.B. der Fisch für den Reiher könnte einen Lachsack in sich haben, die Latschen für den Fuchs müssten angebunden sein und das Stück Speck, nachdem er sich strecken würde so hoch hängen, dass er chancenlos wäre, es zu erreichen.

5. Der Pornographieparagraph wird weitestgehend aufgehoben
Erläuterung: „Menschelnde“ Vögel gelten als guter Schnappschuss, ebenso kopulierende Libellen, insbesondere, wenn ein „flotter Dreier“ festgehalten wird.

6. Die Abbildung von Menschen oder Teilen davon sind nicht zugelassen
Erläuterung: Wird z.B. zur Dokumentation eines 20kg-Steinpilzes ein Kinderfuß gestellt, ist Alter, Geschlecht und Schuhgröße des Kindes separat anzugeben.

7. Humor ist erlaubt
Erläuterung: Tut alles dafür, dass das Fotoobjekt ein freundliches Gesicht macht, das lustige Lächeln z.B. einer Roten Waldameise kommt immer besser rüber, als ein von Angst gezeichnetes.

8. Als Auszeichnungswürdig gelten Fotos von Tieren, mit denen der Mensch in Symbiose lebt und der Fotograf das auch entsprechend rüberbringen kann
Erläuterung: Gewährt der Fotograf einem Ameisenvolk Heimrecht in seiner Hütte und gelingt es ihm den Tag des Hochzeitsfluges zu dokumentieren, oder gelingt ihm die Dokumentation des Stiches einer Mücke mit sich füllendem Blutreservebehälter.

Noch einige Anmerkungen:
- Fotos können digitaler Natur sein, können Dias, SW- oder Farbnegative oder Papierbilder (maximale Größe ca. DIN A4) sein.
- Eine fototechnische Nachbehandlung zur Aufwertung des Fotos in begrenztem Umfang ist grundsätzlich möglich und kann zugesagt werden.
- Die Fotos werden kopiert, sodass die Originale dem Autor wieder zur Verfügung gestellt werden können.
- Die Fotos nehmen entgegen:
Manfred Reichel
direkt: Mitte
E-mail: MANReiArts@aol.com
Post (Papier, CD, DVD, Stick): Kollwitzstr.50, 10405 Berlin
oder
Udo Streichert
direkt: Mückengrund
E-mail: udst@gmx.de
Post (Papier, CD, DVD, Stick): Rudower Str.130, 12557 Berlin

Also ran an die Fotografiergeräte und schießt alles, was die Natur unseres Geländes so einzigartig macht!


© TSG Südost 96 e. V.
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