Aufruf zum „Aufspüren und Schießen“
Anlässlich unserer Jubiläumsfeier zum 80jährigen Bestehen unseres
Geländes haben wir den zweiten Teil der Fotogalerie mit Fotos aus acht Jahrzehnten
zu unterschiedlichen Themenkomplexen unseres Geländelebens eröffnet.
Mit dem zweiten Teil aber sind zwei Komplexe schon wieder ins Archiv gewandert,
die überschrieben waren:
Tierisch
schönes Gelände und
Tierisch schönes Gelände,
mit dem Hinweis, dass wir 2009 zu diesen beiden Themen alle Sportfreunde einladen, mit
eigenen Fotos zur Gestaltung beizutragen.
Aufspüren
heißt, aus dem eigenen alten Fundus Fotos zu beiden Komplexen herauszusuchen und
Schießen,
die Kamera stets schussbereit zu haben für tolle Schnappschüsse bzw. geplante
Pirschgänge.
Es ist einerseits viel Zeit vorhanden, andererseits wiederum auch nicht, denn wenn wir
uns lange an den Pirschergebnissen erfreuen wollen, sollte die Ausstellung der besten
Fotos etwa Mitte Juli hängen, was bedeutet, dass der Redaktionsschluss
auf den
30. Juni 2009
festgelegt wird.
Wie sind nun die Bedingungen?
1. Es sind ausschließlich Fotos zugelassen, die auf unserem Gelände
geschossen wurden
Erläuterung:
wenn auf einem der gelieferten Fotos beispielsweise eine Fichtennadel zu erkennen ist,
kann es nicht von unserem Gelände sein.
2. Tiere müssen Geländetiere sein und im Wald heimisch
Erläuterung:
an der Leine geführte Zierhasen und (-karnickel), Papageien und Hamster gehen nicht
in die Wertung und Hängung, es sei denn sie werden ausgewildert und haben sich frei
lebend erfolgreich durch den harten Winter 2008/2009 geschlagen.
3. Paparazzifotos werden nicht zugelassen
Erläuterung:
Ein Foto von einer Ameisenkönigin, das nur dadurch zustande kommen konnte, dass ihr
Heim, der Ameisenhaufen zerstört wurde.
4. Fiktive Köder, also solche, die nicht wirklich dem Fotoobjekt überlassen
werden, sind erlaubt, ebenso imitierte Brunftschreie.
Erläuterung:
z.B. der Fisch für den Reiher könnte einen Lachsack in sich haben, die Latschen
für den Fuchs müssten angebunden sein und das Stück Speck, nachdem er sich
strecken würde so hoch hängen, dass er chancenlos wäre, es zu erreichen.
5. Der Pornographieparagraph wird weitestgehend aufgehoben
Erläuterung:
„Menschelnde“ Vögel gelten als guter Schnappschuss, ebenso kopulierende Libellen,
insbesondere, wenn ein „flotter Dreier“ festgehalten wird.
6. Die Abbildung von Menschen oder Teilen davon sind nicht zugelassen
Erläuterung:
Wird z.B. zur Dokumentation eines 20kg-Steinpilzes ein Kinderfuß gestellt, ist
Alter, Geschlecht und Schuhgröße des Kindes separat anzugeben.
7. Humor ist erlaubt
Erläuterung: Tut alles dafür, dass das Fotoobjekt ein freundliches
Gesicht macht, das lustige Lächeln z.B. einer Roten Waldameise kommt immer besser
rüber, als ein von Angst gezeichnetes.
8. Als Auszeichnungswürdig gelten Fotos von Tieren, mit denen der Mensch in
Symbiose lebt und der Fotograf das auch entsprechend rüberbringen kann
Erläuterung:
Gewährt der Fotograf einem Ameisenvolk Heimrecht in seiner Hütte und gelingt
es ihm den Tag des Hochzeitsfluges zu dokumentieren, oder gelingt ihm die Dokumentation
des Stiches einer Mücke mit sich füllendem Blutreservebehälter.
Noch einige Anmerkungen:
- Fotos können digitaler Natur sein, können Dias, SW- oder Farbnegative oder
Papierbilder (maximale Größe ca. DIN A4) sein.
- Eine fototechnische Nachbehandlung zur Aufwertung des Fotos in begrenztem Umfang ist
grundsätzlich möglich und kann zugesagt werden.
- Die Fotos werden kopiert, sodass die Originale dem Autor wieder zur Verfügung
gestellt werden können.
- Die Fotos nehmen entgegen:
Manfred Reichel
direkt: Mitte
E-mail: MANReiArts@aol.com
Post (Papier, CD, DVD, Stick): Kollwitzstr.50, 10405 Berlin
oder
Udo Streichert
direkt: Mückengrund
E-mail: udst@gmx.de
Post (Papier, CD, DVD, Stick): Rudower Str.130, 12557 Berlin
Also ran an die Fotografiergeräte und schießt alles, was die Natur unseres
Geländes so einzigartig macht!
| |