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Anlage III zur Geländeordnung
Wohnwagenordnung
vom 11.Sept.1999, in der Fassung vom Sept. 2001

Die Möglichkeit der ganzjährigen Aufstellung von insgesamt maximal 20 Wohnwagen ist zugelassen, wird pro Antragstellung, jedoch außerhalb des Pachtvertrages, wie folgt geregelt:

Antragstellung
Die Aufstellung eines Wohnwagens ist schriftlich beim Vereinsvorstand zu beantragen. Der Antrag muss Angaben zur Größe des Wohnwagens entsprechend Fahrzeugbrief und des Vorzeltes bzw. Vordaches enthalten.

Genehmigung
Nach Befürwortung durch den Vereinsvorstand wird eine Wohnwagenaufstellungsvereinbarung zwischen Verpächter, Pächter und Wohnwagenhalter abgeschlossen.

Standort
Der Standort wird von der Kommission „Geländeleben“ festgelegt und vom Bürgermeister zugewiesen. Standorte befinden sich verteilt auf alle Bürgermeisterbereiche entlang der Bauernwege (vergleiche Anlage I). Die fahrbereite und jederzeit ortsveränderliche Aufstellung ist zu gewährleisten.

Außenabmaße
Maximal 14 m˛ zuzüglich:
- Vorzelt in den Abmessungen: Wohnwagenlänge x 2,50 m Tiefe, darüber
- Überzelt/Schutzdach mit maximal 1 m Überstand und mindestens 1 m Bodenabstand.

An- und Abtransport
An den jährlichen Auf- und Abbautagen kann der Wohnwagen mittels Zugmaschine bewegt werden. Außerhalb dieser Termine, maximal 2 mal pro Jahr, darf der Wohnwagen nur manuell bewegt werden.

Anschlüsse/Ausstattung
Elektro- und Wasseranschlüsse sind nicht zulässig. Die Entsorgung der Chemotoiletten auf dem Gelände ist untersagt.

Gebühren
Laut Beitragsordnung zuzüglich Stellplatzgebühr für Verpächter sowie Mietkaution in Höhe von 384,00 € (Abschlepp- und Entsorgungskosten), sofern keine gültige polizeiliche Zulassung und TÜV-Bestätigung vorliegt.

Nutzung
Die Aufstellgenehmigung wird zur Nutzung des Wohnwagens auf dem Pacht-gelände ähnlich eines Zeltes oder einer Hütte gegeben. Ein Missbrauch der Aufstellgenehmigung im Sinne eines überwiegenden Abstellens des Wohnwagens auf dem Pachtgelände hat den Entzug der Genehmigung zur Folge.

Sonstiges
Die Wohnwagennutzungsgenehmigung ist personengebunden. Die Nutzer müssen Mitglied der TSG Südost 96 e.V. sein. Antragsteller, die bisher nicht Mitglied der TSG Südost 96 e.V. sind, müssen mit dem Antrag auf Wohnwagenaufstellung gleichzeitig einen Antrag auf Mitgliedschaft in der TSG Südost 96 e.V. stellen.
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