§ 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze der Tätigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, und zwar der Ausübung des Sports.
Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung und Ausübung des Breitensports für alle Altersklassen, schwerpunktmäßig in den Sportarten Basket-, Faust-, Feder-, Prell- und Volleyball sowie Tischtennis und Gymnastik. Dazu erfolgt die Organisation und Teilnahme an Sportveranstaltungen.
Die Freikörperkultur wird im Rahmen gestzlicher Gestattung ausgeübt.
2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Die Organe des Vereins (§ 8) üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
4. Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnißig hohe Vergütungen begünstigt werden.
5. Der Verein wahrt parteipolitische Neutralität. Er räumt den Angehörigen aller Völker und Rassen gleiche Rechte ein und vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz.
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