6.Update zur Rundmail vom 08.01.2021
Nach wie vor liegt unseren Entscheidungen die aktuelle Eindämmungsverordnung des Lan-des Brandenburg zugrunde, deren Regelungen von allen Sportfreunden zu beachten sind.
Sollten Verschärfungen der Eindämmungsordnung beschlossen werden, so gelten diese natürlich auch für uns und haben dann ggf. Vorrang vor unseren Festlegungen.
Ja, hoffen wir alle, dass diese erfreuliche Entwicklung Bestand hat und dies das vorläufig letzte Update sein wird.
In diesem Sinne
Bernd Bauer
Vorsitzender (im Namen des Vorstandes)
Zwischeninformation zum 4. Update - 13.05.2921
Nach Veröffentlichung der neuen Eidämmungsverordnung des Landes Brandenburg erreichen mich gehäuft Anfragen zu Lockerungen speziell Übernachtungsmöglichkeiten auf dem Gelände.
Um weiteren Nachfragen vorzubeugen folgende Information:
Rücksprachen bei der Pressestelle und beim Ordnungsamt des Landkreises Dahme- Spreewald ergaben, dass unser gemeinschaftliches Sanitärgebäude nicht die erforderlichen Voraussetzungen für entsprechende Lockerungen bietet.
Daher muss es vorerst bei den Festlegungen des 4. Updates bleiben.
Vielmehr müssen wir bei der ohnehin eingeschränkten Nutzung des Sanigebäudes strengste Maßstäbe anlegen:Des Weiteren weise ich aus gegebenem Anlass nochmals darauf hin, dass der Aufenthalt von Gästen nach wie vor nicht erlaubt ist. Offenbar, so wurde ich informiert, halten sich einige Sportfreunde nicht an diese Regelung.
Der Vorstand ist weiter um aktualisierte Informationen und Festlegungen bemüht.
Wir werden noch vor Pfingsten ein entsprechendes Update erstellen, und erwarten von allen Sportfreunden die konsequente Einhaltung der bestehenden Maßnahmen.
Bernd Bauer
VorsitzenderVorstand TSG Südost 96 e.V. - 09.05.2021
Liebe Sportfreunde,
Wie angekündigt heute eine weitere Rundmail zur aktuellen Lage und den daraus erwachsenen Konsequenzen für unser Geländeleben.
Die Corona- Situation ist weiterhin – wie ihr den Medien permanent entnehmen könnt – ernst, aber es gibt doch erstes Licht am Horizont.
Die Bundes-Notbremse für den Landkreis Dahme-Spreewald tritt in der Nacht von Sonntag auf den Montag, 10. Mai 2021, außer Kraft. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt seit fünf Werktagen ununterbrochen unter 100. Mit dem Wegfall der Bundes-Notbremse gelten die Maßgaben der Brandenburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung im Landkreis.
Dennoch, wir wollen die unter diesen gegebenen Bedingungen unser Gelände soweit möglich nutzen. Dies ist allerdings nur durch eine konsequente Einhaltung aller nachfolgenden Festlegungen / Informationen möglich.
Diese lauten für die Gestaltung des Aufenthalts auf dem Gelände ab Montag, dem 10.05.21 wie folgt
(Änderungen gegenüber den Festlegungen und Aussagen vom 25.04. sind rot gekennzeichnet):
Unseren Entscheidungen liegt - wir eingangs vermerkt - die aktuelle Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg zugrunde, deren Regelungen von allen Sportfreunden zu beachten sind. Sollten Verschärfungen der Eindämmungsordnung beschlossen werden, so gelten diese natürlich auch für uns und haben dann ggf. Vorrang vor unseren Regelungen. Der Vorstand ist weiter bemüht, die aktuellen Regelungen für unser Gelände zeitnah an die aktuelle Eindämmungsverordnung anzupassen.
Wir erwarten daher im Interesse der allgemeinen Sicherheit auf dem Gelände von allen Sportfreunden ein diszipliniertes Verhalten sowie weiterhin eine aufmerksame Verfolgung des Pandemiegeschehens.
Der Vorstand behält sich vor, bei bewussten Verstößen den Betroffenen ein zeitweiliges Geländeverbot auszusprechen, oder bei Häufung von derartigen Vorkommnissen das Gelände zu schließen. Gebt also aufeinander acht. Anonyme Hinweise helfen uns da nicht weiter.
In diesem Sinne einen guten, wenn auch eingeschränkten, Start in die Saison 2021!
Euer Vorstand
Vorstand TSG Sudost 96 e.V. 19.04.2021
Liebe Sportfreunde,Dennoch, wir wollen allen Mitgliedern die Erholung in der Natur unseres Gelandes auch unter eingeschrankten Bedingungen zumindest tageweise ermöglichen. Dies ist allerdings nur durch eine konsequente Einhaltung aller nachfolgenden Festlegungen möglich.
Diese lauten fur die Gestaltung des Aufenthalts auf dem Gelande ab Sonnabend dem 25.04.21 bis zum Sonntag dem 09.05.21 wie folgt:
Unseren Entscheidungen liegt die aktuelle Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg zugrunde, deren Regelungen von allen Sportfreunden zu beachten sind.
Sollten Verschärfungen der Eindämmungsordnung beschlossen werden, so gelten diese natürlich auch fur uns und haben dann ggf. Vorrang vor unseren Regelungen.
Der Vorstand ist bemüht, die aktuellen Regelungen fur unser Gelände zeitnah an die aktuelle Eindämmungsverordnung anzupassen.
Wir erwarten daher im Interesse der allgemeinen Sicherheit auf dem Gelände von allen Sportfreunden ein diszipliniertes Verhalten sowie weiterhin eine aufmerksame Verfolgung des Pandemiegeschehens.
Der Vorstand behält sich vor, bei bewussten Verstößen den Betroffenen ein zeitweiliges Geländeverbot auszusprechen, oder bei Häufung von derartigen Vorkommnissen das Gelände zu schliesen. Gebt also aufeinander acht.
Anonyme Hinweise helfen uns da nicht weiter.
In diesem Sinne einen guten wenn auch eingeschränkten Start in die Saison 2021!
Euer Vorstand
01.04.2021
Liebe Sportfreunde,
der Landtag Brandenburg hat angesichts der sich zuspitzenden Coronasituation Ausgangsbeschränkungen für die Zeit von 22.00 Uhr – 5.00 Uhr beschlossen.
Für den Zeitraum dieser Beschränkungen wird das Gelände über das Übernachtungsverbot hinaus in der Zeit von 21.00 Uhr – 6.00 Uhr (unter Beachtung der An- und Abreisezeiten) geschlossen.
Wir bitten um euer Verständnis.
Liebe Sportfreunde,
entgegen unseren Hoffnungen ist die Situation auf unserem Gelände weiterhin durch das Pandemiegeschehen und die in diesem Zusammenhang von der Bundes- und den Landesregierungen erlassenen Verordnungen geprägt.
Auch die gerade erst beschlossenen Maßnahmen lassen keinen Spielraum für einen normalen (Vorsaison)-Betrieb auf dem Gelände. Insofern gibt es auch keine Veränderungen der vom Vorstand beschlossenen Regeln:
Der Vorstand behält sich vor, bei Zuwiderhandlung entsprechende individuelle Maßnahmen bzw. generelle zeitweilige Einschränkungen zum Geländeleben einzuleiten.
Wir wissen wohl, dass diese Entscheidungen, die uns angesichts der ständig wechselnden, territorial differenzierten staatlichen Coronaregeln bestimmt nicht leicht fallen, bei manchem Sportfreund auf Unverständnis stoßen oder als überzogen betrachtet werden.
Im Vordergrund aber stehen für den Vorstand das Gemeinwohl und der schadensfreie Erhalt unseres Geländes. Allein durch einen Blick in den Bußgeldkatalog des Landes Brandenburg bzw. Landkreises Dahme- Spreewald wird ersichtlich, warum sich unser Verein an die erlassenen Verordnungen halten sollte. Einen diesbezüglichen Rechtsstreit müssen wir vermeiden. Allererstes Ziel bleibt es, wie in der Vorsaison, unser Gelände vor möglichen Schließungen zu bewahren.
Übrigens, die Arbeitseinsätze am 10. /11. April finden unter verstärkten Hygienebedingungen statt. Teilnehmer sollten unbedingt Schutzmasken mitbringen.
Der für den 10. April geplante, gemeinsame Imbiss muss verschoben werden. Möglicherweise kann er aber schon - nach Lockerung der verordneten Maßnahmen - am 18. April (noch diesen Jahres!) stattfinden.
In diesem Sinne habt Verständnis und bleibt optimistisch
Bernd Bauer, im Namen des Vorstandes
Liebe Sportfreunde,
in Ergänzung zum 2. Update übermittle ich euch die für uns relevanten Bestimmungen des Landes Brandenburg incl. der zu erwartenden Beschlüsse an kommenden Dienstag.
Die Festlegungen zur Ausgangssperre werden bis dahin angesichts der gegenwärtigen Entwicklung auch unseren Landkreis Dahme-Spreewald betreffen, so dass der Hinweis auf das derzeitige Übernachtungsverbot noch einmal unterstrichen wird!
Corona Verordnung Brabdenburg. vom 19.03.21.pdf
Also haltet Disziplin
Euer Vorstand
Liebe Sportfreunde,
Noch hat uns der Winter mit den derzeitigen Temperaturen einigermaßen im Griff, doch einige wärmere und sonnige Tage unlängst steigern doch die Vorfreude auf die kommende Saison.
Also ist es an der Zeit, euch über die diesjährige Jahresplanung zu informieren. Der Plan ist auch in diesem Jahr sozusagen unsere „Wunschvorstellung“, lest also bitte hinsichtlich seiner Umsetzung in dieser komplizierten Zeit das Vorwort aufmerksam durch.
Ein Wort zur aktuellen Lage:
Es wird in dieser zunehmend unüberschaubaren Form und territorialen Differenzierungen von Corona-Regularien auch für uns als Vorstand immer schwieriger , die entsprechenden Festlegungen zum aktuellen Geländeleben zu treffen und allen Mitgliederinteressen gleichermaßen gerecht zu werden.
Einige Auszüge der Brandenburger Verordnung (s. Anlage) belegen diese Aussage..
Um auf der sicheren Seite zu bleiben und Missverständnisse mit dem Umfeld des Geländes, Behörden und Ämtern auszuschließen, bleibt es daher vorerst bei den Festlegungen der Rundmail vom 08.01.21
Uns ist wohlbekannt, dass wir uns mit diesen Festlegungen den Unmut einiger Mitglieder zuziehen aber, wie betont, es geht uns um das Wohl und die Sicherung unseres Geländelebens im Interesse aller Vereinsmitglieder die dann hoffentlich eine unbeschwerte Sommersaison erleben können.
Dennoch, wir bleiben aber dran und hoffen, spätestens nach der nächsten Konferenz am 22.3. dann für die Ostertage und die Folgezeit entsprechende Lockerungen vornehmen zu können.
In diesem Sinne, wir melden uns sobald sich neue Entwicklungen abzeichnen.
Euer Vorstand
Anlage: Auszüge aus der Corona-Verordnung Land Brandenburg vom 6.3.2021Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,
zunächst wünscht der Vorstand allen Mitgliedern ein besseres und vor allem gesundes
Jahr 2021.
Die gegenwärtige Pandemiesituation gibt derzeit relativ wenig Anlass zu Optimismus, zumal unser Gelände sich auf dem Territorium des Landkreises Dahme-Spreewald, also eines Corona-Hotspots befindet.
Man mag zu einzelnen Maßnahmen des beschlossenen Verordnungspaketes stehen wie man will, unabhängig davon aber ist, dass ein jeder, also auch unser Verein, seinen Beitrag leisten sollte, dem Pandemiegeschehen entgegenzuwirken.
Das bedeutet auch außerhalb der Saison, unter Beachtung der aktuellen regionalen Verordnung des Landes Brandenburg, folgende Einschränkungen für den Aufenthalt auf unserem Sportgelände ab kommenden Montag, dem 11. Januar 2021, einzuhalten:
Liebe Sportfreunde, ihr könnt uns glauben, auch dem Vorstand fällt es schwer, das neue Jahr wiederum mit Einschränkungen, auch wenn sie uns nur außerhalb der Saison treffen, zu beginnen.
Gehen wir einfach mit der Überzeugung davon aus, dass wir damit Voraussetzungen schaffen, die Vor- und Hauptsaison unter besseren Vorzeichen gestalten zu können. Der entsprechende Jahresplan ist in Arbeit. Hoffen wir, dass er dann auch realisiert werden kann.
Also haltet durch, mit sportlichen Grüßen
Euer Vorstand