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Alle Rundbriefe zur Corona Kriese 2021



6.Update zur Rundmail vom 08.01.2021


Hallo liebe Sportfreunde,

es geht aufwärts, das Kabinett des Landes Brandenburg hat am 01.06. weitere schrittweise Lockerungen für das Bundesland beschlossen. Darin heißt es unter anderem:
  • Kontaktsport im Freien ohne Personenbeschränkung möglich (vorher bis 10 Pers).


  • Kontaktsport innen – z. B. Fitnessstudios (betrifft auch unsere Yoga-Termine) ist durch die bisherige Verordnung bereits ab 1. Juni mit bis zu 30 Personen erlaubt.


  • Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 500 und in Innenräumen mit bis zu 200 Gästen erlaubt.


  • Gemeinschaftseinrichtungen auf Campingplätzen können geöffnet werden.


  • Private Feiern sind mit einer noch festzulegenden Personenobergrenze möglich.


  • Ab dem 11.6. können Hotels und Pensionen wieder öffnen. Auch Thermen, Solarien, Schwimmhallen und Spaßbäder sollen ab diesem Datum wieder Gäste empfangen dür-fen.
    (Quelle: geänderte 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Land Brandenburg)

Das bedeutet für uns:
  • Das Sanitärgebäude (komplett aber mit Maskenpflicht und Abstand !!), die Baracke, der Kulturraum mit Terrasse und der Rundbau sind wieder geöffnet.


  • Unsere traditionellen Sportarten können wieder uneingeschränkt betrieben werden.


  • Der Aufenthalt von Gästen ist ab dem 11.6. wieder möglich.
Dies bedeutet aber auch: Weiterhin sind die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten, um diese erfreuliche Entwicklung nicht zu gefährden. Kontakte bis zu zwei Haushalten (ohne Personenbegrenzung) oder bis zu zehn Personen (höchstens zehn Haushalte) sind zulässig.

Nach wie vor liegt unseren Entscheidungen die aktuelle Eindämmungsverordnung des Lan-des Brandenburg zugrunde, deren Regelungen von allen Sportfreunden zu beachten sind.
Sollten Verschärfungen der Eindämmungsordnung beschlossen werden, so gelten diese natürlich auch für uns und haben dann ggf. Vorrang vor unseren Festlegungen.

Ja, hoffen wir alle, dass diese erfreuliche Entwicklung Bestand hat und dies das vorläufig letzte Update sein wird.

In diesem Sinne
Bernd Bauer
Vorsitzender (im Namen des Vorstandes)



Zwischeninformation zum 4. Update - 13.05.2921

Nach Veröffentlichung der neuen Eidämmungsverordnung des Landes Brandenburg erreichen mich gehäuft Anfragen zu Lockerungen speziell Übernachtungsmöglichkeiten auf dem Gelände.

Um weiteren Nachfragen vorzubeugen folgende Information:

Rücksprachen bei der Pressestelle und beim Ordnungsamt des Landkreises Dahme- Spreewald ergaben, dass unser gemeinschaftliches Sanitärgebäude nicht die erforderlichen Voraussetzungen für entsprechende Lockerungen bietet.

Daher muss es vorerst bei den Festlegungen des 4. Updates bleiben.

Vielmehr müssen wir bei der ohnehin eingeschränkten Nutzung des Sanigebäudes strengste Maßstäbe anlegen:
  • Dauerbelüftung


  • Maskenpflicht


  • Desinfektionspflicht


  • Einhaltung der Abstandsregel

Des Weiteren weise ich aus gegebenem Anlass nochmals darauf hin, dass der Aufenthalt von Gästen nach wie vor nicht erlaubt ist. Offenbar, so wurde ich informiert, halten sich einige Sportfreunde nicht an diese Regelung.

Der Vorstand ist weiter um aktualisierte Informationen und Festlegungen bemüht.

Wir werden noch vor Pfingsten ein entsprechendes Update erstellen, und erwarten von allen Sportfreunden die konsequente Einhaltung der bestehenden Maßnahmen.


Bernd Bauer

Vorsitzender


Vorstand TSG Südost 96 e.V. - 09.05.2021

Liebe Sportfreunde,

Wie angekündigt heute eine weitere Rundmail zur aktuellen Lage und den daraus erwachsenen Konsequenzen für unser Geländeleben.

Die Corona- Situation ist weiterhin – wie ihr den Medien permanent entnehmen könnt – ernst, aber es gibt doch erstes Licht am Horizont.

Die Bundes-Notbremse für den Landkreis Dahme-Spreewald tritt in der Nacht von Sonntag auf den Montag, 10. Mai 2021, außer Kraft. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt seit fünf Werktagen ununterbrochen unter 100. Mit dem Wegfall der Bundes-Notbremse gelten die Maßgaben der Brandenburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung im Landkreis.

Dennoch, wir wollen die unter diesen gegebenen Bedingungen unser Gelände soweit möglich nutzen. Dies ist allerdings nur durch eine konsequente Einhaltung aller nachfolgenden Festlegungen / Informationen möglich.

Diese lauten für die Gestaltung des Aufenthalts auf dem Gelände ab Montag, dem 10.05.21 wie folgt
(Änderungen gegenüber den Festlegungen und Aussagen vom 25.04. sind rot gekennzeichnet):

  1. Der Aufenthalt auf dem Gelände ist ausschließlich für Mitglieder möglich.
    Der Aufenthalt von Gästen auf dem Gelände ist weiterhin nicht erlaubt.


  2. Übernachtungen auf unserem Gelände sind weiterhin nicht erlaubt! Wir werden euch bei entsprechender Beschlusslage umgehend per Update informieren.


  3. Während des Aufenthaltes auf dem Gelände sind die Abstands- und Hygienerichtlinien zu beachten. (1,5 m)


  4. Für Kontaktsituationen gilt:
    Die maximale Personenzahl von derzeit höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten (Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bleiben bei der Berechnung der Personenzahl unberücksichtigt), ist strikt einzuhalten.


  5. Das Sanitärgebäude ist geöffnet. Hier gilt die Maskenpflicht. Duschen und Waschbecken sind derzeit noch geschlossen. Bereitgestellte Desinfektionsmöglichkeiten sind von allen Sportfreunden zu benutzen.


  6. Die Anwesenheit muss im Anwesenheitsbuch (liegt im Vorraum des Sanitärgebäudes aus) eingetragen werden – im Ernstfall soll die Nachverfolgung einer Infektion möglich sein.


  7. Alle Gemeinschaftsräume (auch die Terrasse des Kulturraumes) bleiben geschlossen.
    Die Raucherinsel ist für max. 2 Personen mit Abstand freigegeben.


  8. Arbeitseinsätze finden planmäßig statt. Aufgabenvergabe erfolgt unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln.


  9. Kontaktfreie Sportausübung auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu zehn Personen ist möglich. Unsere traditionell betriebenen Sportarten auf dem Gelände sind also derzeit nur teilweise realisierbar. Turniere finden nicht statt. Faustballplatz und Volleyballplätze sind vorerst noch gesperrt.


  10. Unsere Mitgliederversammlung – ehemals für den 1. Mai 21 geplant - wird vorerst auf den 12. Juni 21 (Termin der ursprünglichen Vorstandswahlversammlung) verschoben – bitte an Stühle und Maske denken.
    Die Wahlversammlung wird vermutlich am 18. September 21 (ursprünglicher Termin der 2. Mitgliederversammlung) stattfinden.


  11. Über die Durchführung geplanter kultureller Veranstaltungen wird rechtzeitig entschieden.
    Die 25-Jahrfeier unseres Vereins ist vorerst ebenfalls für den 18. September 21 eingeplant.



Unseren Entscheidungen liegt - wir eingangs vermerkt - die aktuelle Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg zugrunde, deren Regelungen von allen Sportfreunden zu beachten sind. Sollten Verschärfungen der Eindämmungsordnung beschlossen werden, so gelten diese natürlich auch für uns und haben dann ggf. Vorrang vor unseren Regelungen. Der Vorstand ist weiter bemüht, die aktuellen Regelungen für unser Gelände zeitnah an die aktuelle Eindämmungsverordnung anzupassen.

Wir erwarten daher im Interesse der allgemeinen Sicherheit auf dem Gelände von allen Sportfreunden ein diszipliniertes Verhalten sowie weiterhin eine aufmerksame Verfolgung des Pandemiegeschehens.

Der Vorstand behält sich vor, bei bewussten Verstößen den Betroffenen ein zeitweiliges Geländeverbot auszusprechen, oder bei Häufung von derartigen Vorkommnissen das Gelände zu schließen. Gebt also aufeinander acht. Anonyme Hinweise helfen uns da nicht weiter.



In diesem Sinne einen guten, wenn auch eingeschränkten, Start in die Saison 2021!

Euer Vorstand



Vorstand TSG Sudost 96 e.V. 19.04.2021

Liebe Sportfreunde,

nunmehr stehen wir unmittelbar vor dem Start in die neue Saison 2021. Die Corona -Situation ist aber weiterhin - wie ihr den Medien permanent entnehmen konnt - sehr ernst.
  • Es gilt daher weiterhin die Siebte Verordnung über befristete Eindämmungsmasnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg
    (Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 7. SARS-CoV-2-EindV -> https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/7__sars_cov_2_eindv)


  • Unser Landkreis Dahme - Spreewald liegt seit Tagen über dem Inzidenzwert 100 (Stand 19.04.21 bei 144,6), damit greift die seit Montag im Land Brandenburg geltende "Notbremse - Regelung".

Dennoch, wir wollen allen Mitgliedern die Erholung in der Natur unseres Gelandes auch unter eingeschrankten Bedingungen zumindest tageweise ermöglichen. Dies ist allerdings nur durch eine konsequente Einhaltung aller nachfolgenden Festlegungen möglich.


Diese lauten fur die Gestaltung des Aufenthalts auf dem Gelande ab Sonnabend dem 25.04.21 bis zum Sonntag dem 09.05.21 wie folgt:


(Am 09.05. versenden wir ein aktualisiertes Update mit Festlegungen fur die verlängerten Wochenenden im Mai zu Himmelfahrt, Pfingsten und danach.)
  1. Der Aufenthalt auf dem Gelande ist ausschlieslich fur Mitglieder möglich. Der Aufenthalt von Gästen auf dem Gelände ist nicht erlaubt.


  2. Übernachtungen auf dem Gelände sind weiterhin nicht gestattet.


  3. Wahrend des Aufenthaltes auf dem Gelände sind die Abstands- und Hygienerichtlinien zu beachten.


  4. Fur Kontaktsituationen gilt: Die maximale Personenzahl von einem Haushalt + eine weitere Person (Kinder ausgenommen) ist strikt einzuhalten.


  5. Das Sanitargebaude ist geöffnet. Hier gilt die Maskenpflicht. Duschen und Waschbecken sind derzeit noch geschlossen.


  6. Die Anwesenheit muss im Anwesenheitsbuch (liegt im Vorraum des Sanitargebäudes aus) eingetragen werden - im Ernstfall soll die Nachverfolgung einer Infektion möglich sein.


  7. Alle Gemeinschaftsräume (auch die Terrasse des Kulturraumes) sind geschlossen. Die Raucherinsel ist fur max. 2 Personen mit Abstand freigegeben.


  8. Arbeitseinsätze finden planmasig statt, Aufgabenvergabe erfolgt unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln.


  9. Kontaktfreie Sportausubung unter freiem Himmel ist nur mit maximal zwei Personen möglich. Unsere traditionell betriebenen Sportarten auf dem Gelande sind also derzeit nicht realisierbar.
    Turniere finden nicht statt. Faustballplatz und Volleyballplätze sind gesperrt.


  10. Unsere Mitgliederversammlung am 1. Mai wird vorerst auf den 12. Juni (Termin der ursprünglichen Vorstandswahlversammlung) verschoben - bitte an Stuhle und Maske denken.
    Die Wahlversammlung wird vermutlich am 18. September (ursprünglicher Termin der 2. Mitgliederversammlung) stattfinden.


  11. Über die Durchführung geplanter kultureller Veranstaltungen wird rechtzeitig entschieden. Die 25 - Jahrfeier unseres Vereins wird vorerst ebenfalls am 18. September eingeplant.


Unseren Entscheidungen liegt die aktuelle Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg zugrunde, deren Regelungen von allen Sportfreunden zu beachten sind.
Sollten Verschärfungen der Eindämmungsordnung beschlossen werden, so gelten diese natürlich auch fur uns und haben dann ggf. Vorrang vor unseren Regelungen.
Der Vorstand ist bemüht, die aktuellen Regelungen fur unser Gelände zeitnah an die aktuelle Eindämmungsverordnung anzupassen.

Wir erwarten daher im Interesse der allgemeinen Sicherheit auf dem Gelände von allen Sportfreunden ein diszipliniertes Verhalten sowie weiterhin eine aufmerksame Verfolgung des Pandemiegeschehens.

Der Vorstand behält sich vor, bei bewussten Verstößen den Betroffenen ein zeitweiliges Geländeverbot auszusprechen, oder bei Häufung von derartigen Vorkommnissen das Gelände zu schliesen. Gebt also aufeinander acht.
Anonyme Hinweise helfen uns da nicht weiter.


In diesem Sinne einen guten wenn auch eingeschränkten Start in die Saison 2021!


Euer Vorstand



01.04.2021

Liebe Sportfreunde,

der Landtag Brandenburg hat angesichts der sich zuspitzenden Coronasituation Ausgangsbeschränkungen für die Zeit von 22.00 Uhr – 5.00 Uhr beschlossen.

Für den Zeitraum dieser Beschränkungen wird das Gelände über das Übernachtungsverbot hinaus in der Zeit von 21.00 Uhr – 6.00 Uhr (unter Beachtung der An- und Abreisezeiten) geschlossen.


Wir bitten um euer Verständnis.


Der Vorstand


2. Update zur Rundmail vom 8.1.21

Liebe Sportfreunde,
entgegen unseren Hoffnungen ist die Situation auf unserem Gelände weiterhin durch das Pandemiegeschehen und die in diesem Zusammenhang von der Bundes- und den Landesregierungen erlassenen Verordnungen geprägt.


(Siebte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 7. SARS-CoV-2-EindV à https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/7__sars_cov_2_eindv)

Auch die gerade erst beschlossenen Maßnahmen lassen keinen Spielraum für einen normalen (Vorsaison)-Betrieb auf dem Gelände. Insofern gibt es auch keine Veränderungen der vom Vorstand beschlossenen Regeln:

  1. Der Aufenthalt auf dem Gelände ist ausschließlich für Mitglieder möglich.
  2. Die bereits bestehende maximale Personenzahl von 5 Erwachsenen + Kinder ist strikt einzuhalten.
  3. Treffen und Feierlichkeiten in größeren Gruppen sind zu unterlassen.
  4. Während des Aufenthaltes auf dem Gelände sind die Abstands- und Hygienerichtlinien zu beachten.
  5. Derzeit sind keine Übernachtungen gestattet.
  6. Der Aufenthalt von Gästen auf dem Gelände ist nicht erlaubt.
  7. Alle Gemeinschaftsräume, auch die Terrasse des Kulturraumes und die Sanitärräume sind geschlossen
    Ausnahme: Behindertentoilette. Für ihre Benutzung gilt Maskenpflicht (im Wartebereich!)

Der Vorstand behält sich vor, bei Zuwiderhandlung entsprechende individuelle Maßnahmen bzw. generelle zeitweilige Einschränkungen zum Geländeleben einzuleiten.

Wir wissen wohl, dass diese Entscheidungen, die uns angesichts der ständig wechselnden, territorial differenzierten staatlichen Coronaregeln bestimmt nicht leicht fallen, bei manchem Sportfreund auf Unverständnis stoßen oder als überzogen betrachtet werden.

Im Vordergrund aber stehen für den Vorstand das Gemeinwohl und der schadensfreie Erhalt unseres Geländes. Allein durch einen Blick in den Bußgeldkatalog des Landes Brandenburg bzw. Landkreises Dahme- Spreewald wird ersichtlich, warum sich unser Verein an die erlassenen Verordnungen halten sollte. Einen diesbezüglichen Rechtsstreit müssen wir vermeiden. Allererstes Ziel bleibt es, wie in der Vorsaison, unser Gelände vor möglichen Schließungen zu bewahren.

Übrigens, die Arbeitseinsätze am 10. /11. April finden unter verstärkten Hygienebedingungen statt. Teilnehmer sollten unbedingt Schutzmasken mitbringen.
Der für den 10. April geplante, gemeinsame Imbiss muss verschoben werden. Möglicherweise kann er aber schon - nach Lockerung der verordneten Maßnahmen - am 18. April (noch diesen Jahres!) stattfinden.


In diesem Sinne habt Verständnis und bleibt optimistisch


Bernd Bauer, im Namen des Vorstandes



Liebe Sportfreunde,
in Ergänzung zum 2. Update übermittle ich euch die für uns relevanten Bestimmungen des Landes Brandenburg incl. der zu erwartenden Beschlüsse an kommenden Dienstag.

Die Festlegungen zur Ausgangssperre werden bis dahin angesichts der gegenwärtigen Entwicklung auch unseren Landkreis Dahme-Spreewald betreffen, so dass der Hinweis auf das derzeitige Übernachtungsverbot noch einmal unterstrichen wird!

Corona Verordnung Brabdenburg. vom 19.03.21.pdf


Also haltet Disziplin


Euer Vorstand



2. Rundmail 2021

Liebe Sportfreunde,

Noch hat uns der Winter mit den derzeitigen Temperaturen einigermaßen im Griff, doch einige wärmere und sonnige Tage unlängst steigern doch die Vorfreude auf die kommende Saison.

Also ist es an der Zeit, euch über die diesjährige Jahresplanung zu informieren. Der Plan ist auch in diesem Jahr sozusagen unsere „Wunschvorstellung“, lest also bitte hinsichtlich seiner Umsetzung in dieser komplizierten Zeit das Vorwort aufmerksam durch.

Ein Wort zur aktuellen Lage:

Es wird in dieser zunehmend unüberschaubaren Form und territorialen Differenzierungen von Corona-Regularien auch für uns als Vorstand immer schwieriger , die entsprechenden Festlegungen zum aktuellen Geländeleben zu treffen und allen Mitgliederinteressen gleichermaßen gerecht zu werden.
Einige Auszüge der Brandenburger Verordnung (s. Anlage) belegen diese Aussage..

Um auf der sicheren Seite zu bleiben und Missverständnisse mit dem Umfeld des Geländes, Behörden und Ämtern auszuschließen, bleibt es daher vorerst bei den Festlegungen der Rundmail vom 08.01.21

  • Übernachtungen in Hütten und Wohnwagen nicht gestattet.


  • Mitnahme von Gästen bei Geländeaufenthalten sowie gemeinschaftliche Treffen mehrerer Mitglieder nicht erlaubt.


  • kein Aufenthaltsverbot für Mitglieder auf dem Gelände, dennoch Besuche auf ein Mindestmaß (Not- bzw. Schadensfälle an Hütten/ Wohnwagen) beschränken

Uns ist wohlbekannt, dass wir uns mit diesen Festlegungen den Unmut einiger Mitglieder zuziehen aber, wie betont, es geht uns um das Wohl und die Sicherung unseres Geländelebens im Interesse aller Vereinsmitglieder die dann hoffentlich eine unbeschwerte Sommersaison erleben können.

Dennoch, wir bleiben aber dran und hoffen, spätestens nach der nächsten Konferenz am 22.3. dann für die Ostertage und die Folgezeit entsprechende Lockerungen vornehmen zu können.

In diesem Sinne, wir melden uns sobald sich neue Entwicklungen abzeichnen.

Euer Vorstand

Anlage: Auszüge aus der Corona-Verordnung Land Brandenburg vom 6.3.2021


1. Rundmail 2021

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

zunächst wünscht der Vorstand allen Mitgliedern ein besseres und vor allem gesundes Jahr 2021.

Die gegenwärtige Pandemiesituation gibt derzeit relativ wenig Anlass zu Optimismus, zumal unser Gelände sich auf dem Territorium des Landkreises Dahme-Spreewald, also eines Corona-Hotspots befindet.

Man mag zu einzelnen Maßnahmen des beschlossenen Verordnungspaketes stehen wie man will, unabhängig davon aber ist, dass ein jeder, also auch unser Verein, seinen Beitrag leisten sollte, dem Pandemiegeschehen entgegenzuwirken.

Das bedeutet auch außerhalb der Saison, unter Beachtung der aktuellen regionalen Verordnung des Landes Brandenburg, folgende Einschränkungen für den Aufenthalt auf unserem Sportgelände ab kommenden Montag, dem 11. Januar 2021, einzuhalten:

  • Übernachtungen in Hütten und Wohnwagen sind gemäß Beherbergungsverordnung nicht gestattet.


  • Die Mitnahme von Gästen bei Geländeaufenthalten sowie gemeinschaftliche Treffen mehrerer Mitglieder sind ebenfalls nicht erlaubt.


  • Es besteht derzeit noch kein Aufenthaltsverbot für Mitglieder auf dem Gelände, dennoch empfehlen wir, Besuche auf ein Mindestmaß (Not- bzw. Schadensfälle an Hütten/ Wohnwagen) zu beschränken.


  • Diese Regelungen gelten bis zu einer staatlichen und regionalen Lockerung der gegenwärtigen Verordnungen. Wir werden dann per Update zeitnah reagieren.

Liebe Sportfreunde, ihr könnt uns glauben, auch dem Vorstand fällt es schwer, das neue Jahr wiederum mit Einschränkungen, auch wenn sie uns nur außerhalb der Saison treffen, zu beginnen.

Gehen wir einfach mit der Überzeugung davon aus, dass wir damit Voraussetzungen schaffen, die Vor- und Hauptsaison unter besseren Vorzeichen gestalten zu können. Der entsprechende Jahresplan ist in Arbeit. Hoffen wir, dass er dann auch realisiert werden kann.

Also haltet durch, mit sportlichen Grüßen

Euer Vorstand

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